Der Traunsteiner Schmerzensgeldprozess eines Missbrauchsopfers gegen die katholische Kirche wird am 12. September mit der Beweisaufnahme fortgesetzt. Bei dem Termin soll der Kläger persönlich angehört werden, wie das Landgericht Traunstein am Freitag mitteilte. Außerdem hat das Gericht beschlossen, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. Es soll klären, „ob die vom Kläger erlittene Missbrauchstat ursächlich für eine psychische Störung des Klägers und dessen Alkohol- und Drogenabhängigkeit war“.