Das Bundesverfassungsgericht kann sich die Aufteilung der Elternrechte auf drei Elternteile vorstellen. Das geht aus einer am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung hervor. Bislang sehen die gesetzlichen Regeln immer nur zwei Elternteile vor. Der Erste Senat des Verfassungsgerichts erläuterte nun, eine Ausweitung auf drei Personen sei mit dem Grundgesetz und insbesondere mit dem Kindeswohl vereinbar. Allerdings brauche es in diesem Fall klare und eindeutige Zuweisungen der jeweiligen Rechte und Pflichten der drei Eltern gegenüber dem Kind.