Das Bundesjustizministerium will in Kürze einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots von Kinderehen vorlegen. Ziel sei es dabei, die Ächtung der mit Minderjährigen geschlossenen Ehen klar zum Ausdruck zu bringen, teilte das Ministerium am Donnerstag auf Anfrage mit. Am Abend wollte der Bundestag auf Antrag der Unionsfraktion über das Thema beraten. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Frühjahr 2023, nach dem eine Regelung im Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat bis zum 30. Juni 2024 Zeit, eine Neuregelung umzusetzen.