Drei junge belgische Musliminnen sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Klage gegen ein Kopftuchverbot an ihrer Schule gescheitert. Wie das Gericht in Straßburg am Donnerstag feststellte, verstößt das Neutralitätskonzept des flämischen Bildungssystems, das das Tragen sichtbarer Glaubenssymbole generell verbietet, nicht gegen den Schutz der Religionsfreiheit.