Seit Ende 2010 wurden im Bistum Augsburg mehr als 3.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin geschult, wie sexualisierte Gewalt gegen Schutzbefohlene verhindert werden kann. Diese Bemühungen sind Bestandteil eines umfassenderen Schutzkonzepts, das Bischof Dr. Konrad Zdarsa in Form einer diözesanen Präventionsordnung am 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt hat. Grundlage dieser seitdem rechtlich verbindlichen Ordnung für das Bistum Augsburg ist die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom September 2013. In Form einer Handreichung erhalten alle Pfarreien, Priester, Diakone und hauptberuflich tätige Laien in seelsorglichen und pädagogischen Aufgaben in Pfarrgemeinden und Dienststellen des Bistums nun Materialien, die ihnen die Umsetzung der Präventionsordnung erleichtern sollen.
Sehen Sie hier ein Statement von Generalvikar Harald Heinrich zur neuen Handreichung.