Wenn das Leben dem Ende zugeht, wollen viele Menschen die letzten Dinge regeln und haben daher eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vorgegeben, dass eine Patientenverfügung nur wirksam, wenn sie auch präzise genug ist. „Ich will nicht an Schläuche angeschlossen sein“ – ist für Mediziner viel zu pauschal. Deshalb gibt es die christliche Patientenvorsorge. Sie hilft den Ärzten und ist für die Angehörigen eine Art, so hat es mal jemand gesagt, letzter Liebesbrief.