Mit Sterbehilfe Geld verdienen – das ist in Deutschland nicht verboten. Zu dieser Auffassung kam das Bundesverfassungsgericht schon im Jahr 2020. Damals hat das Gericht entschieden, dass es ein Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Sterben gibt. Und gleichzeitig haben die Richter darauf bestanden, dass daraus kein Missbrauch entstehen darf und haben vom Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz eingefordert. Wie dieses Dilemma zwischen selbstbestimmtem Sterben auf der einen Seite und eventuellen wirtschaftlichen Interessen andererseits aufgelöst werden kann, darum ging es bei einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung im Augsburger Haus St. Ulrich: