Im Schmerzensgeld-Prozess gegen das Erzbistum Köln will der Kläger einem Zeitungsbericht zufolge von einer Berufung absehen. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Auch das Erzbistum verzichtet auf diesen Schritt. Damit könnte das Urteil in Kürze rechtskräftig werden. Die Frist für etwaige Einsprüche läuft laut Landgericht Ende des Monats ab. Das Erzbistum soll nach dem am 13. Juni ergangenen Urteil einem Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.