Schwerkranke Menschen haben nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kein Recht, vom Staat Zugang zum Selbsttötungsmittel Natrium-Pentobarbital zu erhalten. Für Menschen, die ihr Leben beenden wollten, gebe es andere zumutbare Wege, entschieden die Richter am Dienstag in Leipzig. Dem Recht des Einzelnen auf selbstbestimmten Tod stünden wichtige Gemeinwohlbelange wie der Schutz der Bevölkerung vor Miss- oder Fehlgebrauch des tödlichen Medikaments gegenüber.